Telemedizinische Notarztversorgung rechtssicher auf den Weg bringen – R2G legt Gesetzentwurf vor

Donata Vogtschmidt

„Wichtig ist es, die notfallmedizinische Versorgung und die Persönlichkeitsrechte von verletzten Betroffenen zusammenzudenken, daher enthält der Gesetzentwurf auch entsprechende datenschutzrechtliche Regelungen zu Mitspracherechten, Aufbewahrung und Löschung von Bild- und Tondateien.“

„Die Einsatz- und Rettungsstrukturen in Thüringen sind insgesamt bereits gut aufgestellt. Um aber im besonderen Ernstfall, wie etwa bei kurzfristigen und großflächig auftretenden Notarztausfällen optimal gewappnet zu sein, wollen wir ein rechtssicheres Telenotarztsytem für Thüringen auf den Weg bringen, bei dem Rettungskräfte vor Ort auch ohne physische Anwesenheit eines Notarztes mittels Videoübertragung eine bestmögliche Behandlung für Patientinnen und Patienten sicherstellen“, so Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag zu dem heute im Thüringer Landtag von der rot-rot-grünen Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes.

Vogtschmidt weiter: „Wichtig ist es, die notfallmedizinische Versorgung und die Persönlichkeitsrechte von verletzten Betroffenen zusammenzudenken, daher enthält der Gesetzentwurf auch entsprechende datenschutzrechtliche Regelungen zu Mitspracherechten, Aufbewahrung und Löschung von Bild- und Tondateien.“

Die Abgeordnete hatte sich bereits über das erfolgreiche Pilotprojekt bei der Kassenärztlichen Vereinigung überzeugen können: „Kommt es zukünftig etwa parallel zu mehreren schweren Unfällen an abgelegenen Orten, bei denen ein Notarzt nicht rechtzeitig mit seinem Einsatzfahrzeug vor Ort sein kann, obwohl der Rettungswagen längst eingetroffen ist, dann muss es zu keinerlei Zeitverzug kommen. Das nichtärztliche Rettungspersonal kann über eine digitale Übertragung unter fachlich qualifizierten Weisungen notwendige Maßnahmen ergreifen, bis der mobile Notarzt eintrifft oder der Patient an eine weitere ärztliche Versorgung übergeben wird. Damit wird der Grad an öffentlicher Sicherheit in Thüringen weiter erhöht.“