Beschäftigte in Ostthüringen nach Jobverlust oft Hartz-IV-Fälle

OTZ
Arbeit & LebenGewerkschaft

Pößneck liegtnach DGB-Angaben unter Bundesschnitt.

Gera. Trotz Beitragszahlung haben viele Beschäftigte in Ostthüringen bei Verlust eines sozial versicherten Arbeitsplatzes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In der Region rutschen fast 27 Prozent der Betroffenen direkt ins Hartz-IV-System, teilte der DGB Ostthüringen gestern in Gera mit. Allerdings liegen Pößneck und der Saale-Orla-Kreis den Angaben zufolge als einzige Gebiete in Ostthüringen leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 25 Prozent. Im vorigen Jahr sind in Ostthüringen insgesamt mehr als 26 000 Beschäftigte aus einer sozial versicherten Tätigkeit arbeitslos geworden. Besonders problematisch sei die Lage im Gastgewerbe, so der DGB. Pößneck lag hier mit 18 Prozent Betroffener am unteren Ende der Skala, Gera mit 41 Prozent an der Spitze.

Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld, hieß es weiter. Doch wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozial versicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutsche direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung habe sich deutlich verschlechtert, kritisierte Sandro Witt vom DGB. Er forderte unter anderem, dass die Rahmenfrist, in der Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert wird.